Interessengemeinschaft Emser Kulturvereine
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Aktualisiert am: 16.01.2020

 
 
 
 

S T A T U T E N

INTERESSENGEMEINSCHAFT EMSER KULTUR (IEK)

 

Art. 1  Name, Sitz, Neutralität

Die im Mai 2003 gegründete Interessengemeinschaft Emser Kultur (IEK) ist  ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

Der rechtliche Sitz des Vereins befindet sich in Domat/Ems.

Die IEK ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

Art. 2  Zweck

Die IEK setzt sich für die Erhaltung des Emser Kulturgutes und der Traditionen ein. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit.

Sie koordiniert Bestrebungen kultureller Natur in Domat/Ems und ist, wenn möglich, Herausgeberin kultureller Publikationen.

 

Art. 3  Mitgliedschaft

Mitglieder können juristische Personen (kulturelle Organisationen und Institutionen) sowie natürliche Personen aus Domat/Ems sein, die gewillt sind, Art. 2 aktiv nachzuleben. Mitglieder sind berechtigt, die Dienstleistungen der IEK bevorzugt in Anspruch zu nehmen.

Gesuche um Aufnahme in die IEK sind an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung kann der/die Bewerber/in an die Vereinsversammlung rekurrieren.

Der Austritt aus der IEK kann, unter Beachtung einer halbjährigen Frist auf Ende des Kalenderjahres, durch schriftliche Anzeige an den Vorstand erfolgen.

Mitglieder, die den Interessen der IEK zuwiderhandeln, können vom Vorstand durch schriftliche Mitteilung ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene Mitglieder haben gegen den Beschluss des Vorstandes ein Rekursrecht. Der Rekurs ist binnen 30 Tagen nach Mitteilung dem Vorstand – zuhanden der Vereinsversammlung – schriftlich einzureichen. Die Vereinsversammlung entscheidet durch Zweidrittelmehrheit definitiv.

 

Art. 4  Organisation

Die Organe der IEK sind:

a)        Vereinsversammlung

b)        Vorstand

c)         Revisionsstelle

d)        Kommissionen

 

Art. 5  Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung (VV) ist das oberste Organ der IEK:

a)        sie genehmigt
            - das Protokoll der letzten VV
            - den Jahresbericht des Vorstandes
            - die Rechnung und den Revisorenbericht
            - das Budget

b)        sie nimmt Kenntnis
            - vom Bericht der Revisionsstelle

c)         sie wählt auf 1 Jahr

            - Präsident/in
            - Vorstandsmitglieder
            - Revisionsstelle

d)        sie bestätigt die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern

e)        sie setzt den Jahresbeitrag fest

f)         behandelt fristgerecht eingereichte Anträge von Mitgliedern

g)        entscheidet endgültig über Rekurs im Sinn von Art. 3 Absatz 4

 

Art. 6  Stimmrecht

Mitglieder, die juristische Personen sind, werden durch zwei Delegierte mit je einer Stimme an der Vereinsversammlung vertreten. Mitglieder, die natürliche Personen sind, besitzen eine Stimme.

Jedem Vorstandsmitglied steht ein Stimmrecht zu.

Die natürlichen Mitglieder können sich an der VV nicht vertreten lassen.

 

Art. 7  Einberufung der Vereinsversammlung

Zur Vereinsversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die VV tritt ordentlich jährlich im ersten Quartal zusammen. Eine ausserordentliche VV können der Vorstand oder 1/5 der Mitgliedervereine jederzeit verlangen.

Anträge, die traktandiert werden sollen, müssen bis spätestens 31. Januar dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.

Anträge zur Änderung der Statuten sind in der Einladung schriftlich bekannt zu geben.

 

Art. 8  Beschlussfähigkeit

Jede ordnungsgemäss einberufene VV ist beschlussfähig.

 

Art. 9  Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Stimmen.

Statutenänderungen und Ausschluss aus der IEK bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen.

Bei Stimmengleichheit in Sachfragen fällt der Präsident/in den Stichentscheid, bei Wahlen entscheidet das Los.

Sämtliche Abstimmungen und Wahlen sind offen vorzunehmen, sofern nicht 1/5 der anwesenden Stimmen geheime Abstimmung verlangt.

 

Art. 10   Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3 – 5 Personen, die nicht einem Mitgliederverein angehören müssen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.

Der Präsident bzw. die Präsidentin wird von der VV gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Der Vorstand kann für die Bearbeitung von speziellen Fragen Kommissionen einsetzen.

Der Vorstand der IEK trifft sich einmal im Jahr mit dem Vorstand der IES.

 

Art. 11   Revisionsstelle

Die Revisionsstelle, bestehend aus zwei Personen, prüft die Durchführung der VV-Beschlüsse und die Rechnungsführung. Sie erstattet der VV einen schriftlichen Bericht und stellt Antrag über die Genehmigung der Jahresrechnung.

 

Art.12    Unterschrift

Der Verein verpflichtet sich durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten bzw. der Präsidentin und einem Mitglied des Vorstandes.

 

Art. 13   Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 14   Vereinsjahr

Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

 

Art. 15   Auflösung des Vereins

Die Auflösung der IEK bedarf einer 2/3-Mehrheit der an der DV anwesenden Stimmberechtigten.

Im Auflösungsfalle ist das Vereinsvermögen der Gemeinde Domat/Ems zur Verwahrung zu übergeben. Wird innert 10 Jahren kein neuer Verein mit ähnlicher Zielsetzung gegründet, ist die Gemeinde Domat/Ems berechtigt, das Vermögen einer wohltätigen Institution zu übergeben.

 

Art. 16   In-Kraft-Treten

Diese Statuten sind an der Delegiertenversammlung vom 23 Februar 2018 angenommen worden und ersetzen die Statuten vom 16. Mai 2003. Die überarbeiteten Statuten sind am 23. Februar 2018 in Kraft getreten.

 

Der Präsident                                                          Der Aktuar

 

Rinaldo Brunner                                                    Reto Frischknecht